Wiedereintritt

Konkrete negative Erlebnisse oder eine zunehmende Entfremdung können Menschen dazu veranlassen, im Laufe ihres Lebens aus der Kirche auszutreten. Vielleicht haben Sie unterdessen neue Erfahrungen gemacht und sehen manches heute anders, so dass Sie mit dem Gedanken spielen, wieder in die Kirche zurückzukehren.

Weil der Austritt zwei Bereiche – die kirchliche Seite (Pfarrei, Bistum) als auch die staatskirchliche Seite (Kirchgemeinde) – betraf, geschieht auch der Wiedereintritt auf zwei Geleisen:

Wer wieder in die kirchliche Gemeinschaft eintreten möchte, meldet sich beim Pfarramt seiner „Wohnpfarrei“. Dieses Gespräch ermöglicht Ihnen den Wiedereintritt als bewussten Neuanfang in Ihrer Lebensgeschichte und in Ihrer Zugehörigkeit zur Kirche zu gestalten. Die kirchliche Wiederaufnahme erfolgt in einem offiziellen Akt und wird der Taufpfarrei gemeldet. Schliesslich wurde beim dortigen Taufeintrag auch der Austritt eingetragen.

Wer wieder eintreten will, muss diesen Wunsch schriftlich kundtun. Dieser Brief geht mit einem Begleitschreiben des Seelsorgers/der Seelsorgerin an die Kirchgemeinde, die den Wiedereintritt registriert und dem Einwohneramt meldet.

Kontakt

 

suche
Kontakte
Agenda
Gottesdienste